OGH 3Ob598/81 (RS0010576)

OGH3Ob598/817.10.1981

Rechtssatz

Nach herrschender Auffassung besteht ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Abwehr von Immissionen nach § 364 Abs 2 ABGB nur dann, wenn eine physische Einwirkung stattfindet, nicht aber schon dann, wenn durch eine Baumaßnahme auf dem Nachbargrund Luft oder Licht nicht mehr so wie früher eindringen können oder wenn die Aussicht beeinträchtigt wird.

Normen

ABGB §364 A

3 Ob 598/81OGH07.10.1981

Veröff: MietSlg 33023

5 Ob 708/82OGH20.09.1983

Auch

1 Ob 2170/96sOGH03.10.1996

Auch; Veröff: SZ 69/220

7 Ob 253/09wOGH03.03.2010

Auch

5 Ob 16/14kOGH23.04.2014

Auch; Beisatz: Auf eine „Beschneidung des Lebensraums des Baumes“ können sich die Kläger deshalb nicht erfolgreich berufen, weil dem Liegenschaftseigentümer grundsätzlich kein Anspruch darauf zusteht, dass sich auf seiner Liegenschaft stehende Bäume über die Grundgrenze auf die Nachbarliegenschaft ausdehnen können. (T1)

1 Ob 37/20bOGH16.04.2020

Auch

Dokumentnummer

JJR_19811007_OGH0002_0030OB00598_8100000_001

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