OGH 3Ob58/66 (RS0045404)

OGH3Ob58/6618.5.1966

Rechtssatz

Das Erfordernis der schriftlichen Schiedsgerichtsvereinbarung ist nicht erfüllt, wenn in einem von beiden Vertragsteilen unterfertigten Kaufvertrag ganz allgemein auf ein Vertragsformular hingewiesen wird, das eine Schiedsgerichtsklausel enthält.

Normen

UN - Übk über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtII
UN - Übk über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtIV
ZPO §577 Abs3

3 Ob 58/66OGH18.05.1966

Veröff: EvBl 1966/407 S 522; hiezu Neunteufel: Das Verhältnis des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche zu anderen Übereinkommen EvBl 1967,231

1 Ob 20/84OGH31.08.1984

Veröff: SZ 57/135

7 Ob 67/01fOGH17.05.2001
2 Ob 235/05fOGH20.10.2005

Auch; Beisatz: Allgemeine Verweise in der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Vereinbarung auf eine andere Urkunde genügen nicht. (T1)

7 Ob 64/06xOGH29.03.2006

Vgl auch

7 Ob 236/05iOGH26.04.2006

Vgl auch

8 Ob 4/08hOGH28.02.2008

Vgl auch; Beisatz: Die Schiedsvereinbarung muss in der von den Parteien unterfertigten Urkunde oder jedenfalls in einer dieser Urkunde angeschlossenen Urkunde enthalten sein. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19660518_OGH0002_0030OB00058_6600000_001

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