OGH 3Ob562/95 (RS0087386)

OGH3Ob562/9513.9.1995

Rechtssatz

§ 878 ABGB ist auch zur Beurteilung der subjektiven Teilbarkeit anzuwenden, so wenn von zwei Verkäufern einer Liegenschaft nur einer geschäftsunfähig war.

Normen

ABGB §865
ABGB §878

3 Ob 562/95OGH13.09.1995

Veröff: SZ 68/161

5 Ob 57/02xOGH14.05.2002

Vgl auch; Beisatz: Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nur einzelne beschränkt geschäftsfähig sind, gilt § 878 Satz 2 analog. (T1); Beisatz: Bei Beurteilung der subjektiven Teilbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist danach zu fragen, welche Entscheidung in einem solchen Fall Parteien vernünftigerweise nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte getroffen hätten. (T2); Veröff: SZ 2002/64

Dokumentnummer

JJR_19950913_OGH0002_0030OB00562_9500000_002

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