OGH 3Ob538/82 (RS0013858)

OGH3Ob538/8216.6.1982

Rechtssatz

Wenn zwei in der Natur aneinander angrenzende Parzellen, die denselben Miteigentümern gehören, eine wirtschaftliche Einheit bilden und nur zufällig nicht in einer Einlagezahl, sondern in zwei Einlagezahlen verbüchert sind, also rein grundbuchsrechtlich zwei Liegenschaften darstellen, ist nicht nur eine Realteilung jeder einzelnen Parzelle für sich allein möglich.

Normen

ABGB §843 A

3 Ob 538/82OGH16.06.1982

Veröff: MietSlg 34082 = SZ 55/90

Dokumentnummer

JJR_19820616_OGH0002_0030OB00538_8200000_002

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