OGH 3Ob51/85 (RS0049116)

OGH3Ob51/853.7.1985

Rechtssatz

Bestellung eines Kollisionskurators (allenfalls eines Notgeschäftsführers gemäß § 15 a GmbHG) zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes zwischen dem alleinigen Geschäftsführer einer GmbH und dieser bei Gefahr der Verkürzung der Interessen der Gesellschaft und "Dritter".

Normen

ABGB §271
GmbHG §15a
GmbHG §25 Abs4

3 Ob 51/85OGH03.07.1985
4 Ob 7/92OGH12.05.1992

Auch; Veröff: WBl 1992,406 = RdW 1992,371

8 Ob 1608/94OGH09.02.1994

Auch

6 Ob 175/98yOGH29.10.1998

Auch

10 Ob 216/02sOGH26.11.2002

Vgl auch; Beisatz: Die Unzulässigkeit eines Insichgeschäftes kann nicht dadurch umgangen werden, dass die einzige Geschäftsführerin einer GmbH oder die einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Einmanngesellschaft einen Einzelprokuristen bestellt, der dann für die Gesellschaft mit ihr als Privatperson einen für die Gesellschaft ungünstigen Vertrag abschließt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19850703_OGH0002_0030OB00051_8500000_003

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