3 Ob 403/36 | OGH | 03.12.1936 |
Veröff: SZ 18/202 |
10 Ob 53/12k | OGH | 17.12.2012 |
nur: Der Gläubiger, der die Annahme einer Teilzahlung ablehnt, kann in diesem Umfang Ersatz des Verzögerungsschadens (zB wegen Kursrückganges) nicht begehren, wenn ihm die Annahme der Teilzahlung ohne Gefährdung seiner rechtlichen Interessen möglich war. (T1); Beisatz: Nur dann stand es ihm nämlich frei, den angebotenen Betrag anzunehmen, nicht jedoch, wenn der Schuldner nur bereit gewesen wäre, den Betrag als Vollzahlung und gegen Verzicht auf weiteren Anspruch zu zahlen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19361203_OGH0002_0030OB00403_3600000_001
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