OGH 3Ob2440/96m (RS0110236)

OGH3Ob2440/96m15.4.1998

Rechtssatz

Durch eine Selbstsperre eines Casinobesuchers wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das vom Besucher, wenn nicht Gesetz oder Vertrag entgegenstehen, jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden kann.

Normen

ABGB §859
GSpG §25

3 Ob 2440/96mOGH15.04.1998

Veröff: SZ 71/68

6 Ob 48/01dOGH31.01.2002

Vgl; Veröff: SZ 2002/15

3 Ob 226/04pOGH24.11.2004
9 Ob 22/17aOGH24.05.2017

Beisatz: Hier: Auch der Sohn des Klägers hatte die Selbstsperre unterfertigt. Es gab zwischen den Streitteilen aber keine Vereinbarung dahingehend, dass die Selbstbeschränkung nur mit Zustimmung oder Information des Sohnes des Klägers gelockert oder aufgehoben werden dürfte. (T1)<br/>Beisatz: Es lassen sich keine allgemeinen Grundsätze über die Rechtswirkungen der Aufnahme weiterer Personen in eine Casino-Besuchsbeschränkung festlegen, sondern die jeweilige vertragliche Vereinbarung ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls auszulegen. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19980415_OGH0002_0030OB02440_96M0000_001

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