3 Ob 232/53 | OGH | 10.06.1953 |
9 ObA 67/18w | OGH | 30.08.2018 |
Abweichend; Beisatz: Mit der Bestellung eines Angestellten zum Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft kommt es – zumindest im Zweifel – nicht bloß zu einem Ruhen seines bisherigen Angestelltenverhältnisses, sondern zu einem Erlöschen, sodass aufgrund der damit vorliegenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Abfertigungsanspruch fällig geworden ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19530610_OGH0002_0030OB00232_5300000_002
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