3 Ob 19/00s | OGH | 24.05.2000 |
3 Ob 116/00f | OGH | 24.05.2000 |
Beisatz: Ein solcher Ausspruch der Wirkungslosigkeit noch nicht rechtskräftiger Entscheidungen der Vorinstanzen über bestimmte Strafanträge nach deren Zurückziehung und nach Zurückziehung des "Exekutionsbegehrens" unter Anspruchsverzicht ist schon deshalb kein Anwendungsfall des § 50 Abs 2 ZPO, weil es an einer Zurückweisung des Rechtsmittels wegen nachträglichen Wegfalls der Beschwer mangelt. (T1) |
6 Ob 80/06t | OGH | 24.05.2006 |
Auch; Beisatz: Ist der Scheidungsbeschluss in formelle Rechtskraft erwachsen, so ist ein Ausspruch der Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses nicht mehr möglich. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20000524_OGH0002_0030OB00019_00S0000_001
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