Rechtssatz
Hat das Erstgericht einen Antrag wegen Verneinung der Antragslegitimation abgewiesen, das Rekursgericht aus denselben Gründen die Rekurslegitimation verneint und den Rekurs zurückgewiesen, so liegt in Wahrheit ein bestätigender Beschluß vor.
3 Ob 129/65 | OGH | 08.09.1965 |
Veröff: JBl 1966,45 |
7 Ob 26/87 | OGH | 14.05.1987 |
Auch; Veröff: VersRdSch 1988,25 |
7 Ob 689/88 | OGH | 10.11.1988 |
Auch; Beisatz: Hier: Maßgeblich ist allein, daß beide Vorinstanzen inhaltlich eine Formalentscheidung getroffen und übereinstimmend die Parteistellung des Rechtsmittelwerbers verneint haben. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19561107_OGH0002_0020OB00624_5600000_001
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