OGH 2Ob600/89 (RS0021392)

OGH2Ob600/8912.4.1989

Rechtssatz

Für den Fall, daß fehlende Zustimmungserklärungen der übrigen Miteigentümer zu baubehördlich bewilligungspflichtigen Veränderungen am Bestandgegenstand vereinbarungsgemäß vom Mieter zu erwirken sind, liegt darin ein bei Vertragsabschluß bereits berücksichtigter Rechtsmangel, für den ein Zinsminderungsanspruch, soweit er sich auf die fehlende Zustimmung der übrigen Miteigentümer stützt, ausgeschlossen ist.

Normen

ABGB §1096 C

2 Ob 600/89OGH12.04.1989
7 Ob 644/92OGH17.03.1993

Auch

Dokumentnummer

JJR_19890412_OGH0002_0020OB00600_8900000_001

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