| 2 Ob 591/51 | OGH | 10.09.1951 |
| 6 Ob 2072/96s | OGH | 30.09.1996 |
nur: Die Unterbewertung durch den Kläger bindet das Gericht. (T1) | ||
Dokumentnummer
JJR_19510910_OGH0002_0020OB00591_5100000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die Unterbewertung durch den Kläger bindet hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit das Gericht und den Beklagten, in der Frage der Verfahrensart ist - im Hinblick auf die Beschränkungen des Rechtszuges im Bagatellverfahren - eine Erhöhung über die Bagatellgrenze zulässig. Die Vorschrift des § 60 Abs 2 JN ist nur bei übermäßig hoher Bewertung des Streitgegenstandes, nicht aber bei Unterbewertung heranzuziehen.
| 2 Ob 591/51 | OGH | 10.09.1951 |
| 6 Ob 2072/96s | OGH | 30.09.1996 |
nur: Die Unterbewertung durch den Kläger bindet das Gericht. (T1) | ||
JJR_19510910_OGH0002_0020OB00591_5100000_001
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