OGH 2Ob583/91; 2Ob222/25y (RS0012833)

OGH2Ob583/91; 2Ob222/25y20.1.2026

Rechtssatz

Ein Verzicht auf das Erbrecht, der gemäß § 767 ABGB auch den Anspruch auf einen Pflichtteil ausschließt, ist nur der in Form eines erbrechtlichen Vertrages mit dem Erblassers abgegebene, nicht aber ein vor oder nach dem Tod des Erblassers gegenüber einem anderen Noterben oder dem Erben erklärter.

Normen

ABGB §551
ABGB §767

2 Ob 583/91OGH27.11.1991

Veröff: NZ 1992,130

2 Ob 222/25yOGH20.01.2026

Beisatz: Hier: Pflichtteilsrelevante Schenkungen an die Ehegattin des Erblassers, der mit seinen Kindern einen widerruflichen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schloss, der später im Zuge der Errichtung eines Testaments aufgehoben wurde. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19911127_OGH0002_0020OB00583_9100000_002

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