2 Ob 57/67 | OGH | 09.03.1967 |
Veröff: EvBl 1967/435 S 633 = ZVR 1968/19 S 50 |
8 Ob 126/73 | OGH | 10.07.1973 |
Beisatz: Einer Teilzahlung kommt die Wirkdung der Unterbrechung nicht schlechthin zu; in einer Teilzahlung könnte nur dann ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis erblickt werden, wenn hieraus zweifelsfrei ( § 863 ABGB ) der Schluß auf einen Verpflichtungswillen auch hinsichtlich weiterer Ansprüche abgeleitet werden könnte. Leistete aber der Haftpflichtversicherer über Urgenz des klagenden Legalzessionars den auf den Haftungshöchstbetrag fehlenden Differenzbetrag, dann fehlt für die Annahme eines hiedurch zum Ausdruck gebrachten weiterreichenden Verpflichtungswillens jegliche Grundlage. (T1) |
8 Ob 115/74 | OGH | 11.06.1974 |
Beisatz: Einer Teilzahlung kommt die Wirkdung der Unterbrechung nicht schlechthin zu; in einer Teilzahlung könnte nur dann ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis erblickt werden, wenn hieraus zweifelsfrei ( § 863 ABGB ) der Schluß auf einen Verpflichtungswillen auch hinsichtlich weiterer Ansprüche abgeleitet werden könnte. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19670309_OGH0002_0020OB00057_6700000_001
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