OGH 2Ob408/23 (RS0079261)

OGH2Ob408/234.7.1923

Rechtssatz

Für die Besitzer von Teilschuldverschreibungen ist ein gemeinsamer Kurator zu bestellen, wenn eine Aktiengesellschaft, deren Unternehmen sich in der Tschechoslowakei befindet, einem Prioritär erklärt, daß sie ungeachtet der Währungstrennung die Prioritätencoupons auch weiterhin in österreichischen Kronen einlösen werde.

Normen

TSchVG §1

2 Ob 408/23OGH04.07.1923

Veröff: SZ 5/184

Dokumentnummer

JJR_19230704_OGH0002_0020OB00408_2300000_001

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