2 Ob 403/65 | OGH | 02.12.1965 |
VersR 1966,1092 |
Dokumentnummer
JJR_19651202_OGH0002_0020OB00403_6500000_001
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Rechtssatz
Ein Verlassenschaftskurator zur Führung eines Passivprozesses des Nachlasses ist zu bestellen, wenn der Gläubiger das Vorhandensein einer Masse (bestehend in der Forderung gegen einen Haftpflichtversicherer) bescheinigt hat; es ist in diesem Verfahren nur zu prüfen, ob der behauptete Anspruch möglich ist (der endgültigen Erledigung im Prozesse darf nicht vorgegriffen werden).