Normen
2 Ob 318/53 | OGH | 29.04.1953 |
8 Ob 5/04z | OGH | 26.02.2004 |
Auch; Beisatz: Die gesetzwidrige Ankündigung des Konkursgerichts, über den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nur nach Erfüllung eines Verbesserungsauftrages zu entscheiden, vermag zwar die Rechtsmittelzulässigkeit nicht begründen, doch wird das Erstgericht über den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens jedenfalls zu entscheiden haben und steht dem Antragsteller dann ein allfälliges Rechtsmittel offen. (T1) |
3 Ob 122/20t | OGH | 04.11.2020 |
Dokumentnummer
JJR_19530429_OGH0002_0020OB00318_5300000_001
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