OGH 2Ob318/53 (RS0036446)

OGH2Ob318/5329.4.1953

Rechtssatz

Das Wesen einer Verfügung zur Beseitigung eines Formgebrechens, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statthaft ist, wird auch dadurch nicht berührt, dass in ihr für den Fall der Nichtbefolgung angedrohte Maßnahme durch das Gesetz nicht gedeckt ist.

Normen

ZPO §85 Abs3

2 Ob 318/53OGH29.04.1953
8 Ob 5/04zOGH26.02.2004

Auch; Beisatz: Die gesetzwidrige Ankündigung des Konkursgerichts, über den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nur nach Erfüllung eines Verbesserungsauftrages zu entscheiden, vermag zwar die Rechtsmittelzulässigkeit nicht begründen, doch wird das Erstgericht über den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens jedenfalls zu entscheiden haben und steht dem Antragsteller dann ein allfälliges Rechtsmittel offen. (T1)

3 Ob 122/20tOGH04.11.2020

Dokumentnummer

JJR_19530429_OGH0002_0020OB00318_5300000_001

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