OGH 2Ob2147/96s (RS0110412)

OGH2Ob2147/96s24.3.2010

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Nachteiligkeit der angefochtenen Rechtsgeschäfte für Anfechtungsgegner vorhersehbar war, kommt es darauf an, ob dieser annehmen durfte, dass die Fortführung des Unternehmens den Ausfall der Konkursgläubiger nicht vergrößern wird.

Normen

KO §31 Abs1 Z2 Fall2

2 Ob 2147/96sOGH09.07.1998
4 Ob 306/98yOGH15.12.1998

Auch; Veröff: SZ 71/210

6 Ob 72/06sOGH09.11.2006

Auch; Beisatz: Bei Banken ist ein strenger Maßstab anzulegen, stehen diesen doch die notwendigen Mittel für eine eingehende Prüfung zur Verfügung. Die kreditgebende Bank kann sich im Anfechtungsprozess auf eine positive Zukunftsprognose nur dann berufen, wenn eine solche erstellt und ausreichend begründet wurde. Dazu gehört auch die Überwachung der Begründetheit der Zukunftsprognose durch Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung des Gemeinschuldners. (T1)

9 Ob 52/06xOGH28.03.2007

Auch; Beis wie T1

3 Ob 246/09mOGH24.03.2010

Veröff: SZ 2010/25

Dokumentnummer

JJR_19980709_OGH0002_0020OB02147_96S0000_005

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