OGH 2Ob206/69 (RS0026841)

OGH2Ob206/694.9.1969

Rechtssatz

Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des nach links abbiegenden Personenkraftwagenfahrers im Verhältnis zu einem mit dem Roller entgegenkommenden in zu großem Abstand zum rechten Straßenrand geradeaus Fahrenden (Fahrbahnbreite etwa sieben Meter, rechter Seitenabstand zwei Meter).

Auto Kfz Pkw

 

Normen

ABGB §1304 BIIc
EKHG §11
StVO §7 Abs1 Ib
StVO §7 Abs2 Ib
StVO §19 Abs5 AIIb2

2 Ob 206/69OGH04.09.1969
8 Ob 50/77OGH20.04.1977

Ähnlich; Beisatz: Unvorsichtiges Linksabbiegen im Verhältnis zum Fahren zehn Zentimeter über Fahrbahnmitte mit relativ überhöhter Fahrgeschwindigkeit. (T1)

2 Ob 93/78OGH08.06.1978

Vgl; Veröff: ZVR 1979/9 S 13

2 Ob 167/00yOGH20.06.2000

Vgl auch; Beisatz: Verschuldensteilung 2:1 zu Lasten des Fahrers dem überhöhte Geschwindigkeit und Reaktionsverspätung vorzuwerfen ist, gegenüber dem Lenker der links abbiegt, obwohl er nicht sicher damit rechnen kann, die Fahrbahnhälfte rechtzeitig räumen zu können, ohne den entgegenkommenden geradeaus fahrenden Verkehrs zu behindern. (T2)

2 Ob 201/19aOGH17.12.2019

Vgl; Beisatz: Hier: Verschuldensteilung 1:2 zugunsten des um etwa 40 cm die Fahrbahnmitte überschreitenden Klägers gegenüber einem Motorradfahrer, der – obwohl ausreichend Platz zum Passieren war – wegen einer Überbremsung zum Sturz kam und gegen das Klagsfahrzeug schlitterte. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19690904_OGH0002_0020OB00206_6900000_001

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