OGH 2Ob17/02t (RS0116204)

OGH2Ob17/02t13.2.2002

Rechtssatz

Erwirbt der Minderjährige (hier im Erbwege) Wertpapiere, dann sind die Vorschriften der §§ 149, 230 ff ABGB über die Anlegung von Geld eines Minderjährigen nicht anzuwenden; Maßnahmen des Gerichts kommen dann nur bei Gefährdung des Vermögens nach § 176 ABGB in Betracht. Besteht das Vermögen des Kindes in Anteilen an einem österreichischen Investmentfonds, der im Wesentlichen auf Euro-Währung lautende Anleihen (Schuldverschreibungen, Pfandbriefe) hält, dann ist eine solche Gefährdung grundsätzlich nicht anzunehmen.

Normen

ABGB §149
ABGB §176 B
ABGB §230e

2 Ob 17/02tOGH13.02.2002

Dokumentnummer

JJR_20020213_OGH0002_0020OB00017_02T0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)