OGH 2Ob110/20w (RS0133552)

OGH2Ob110/20w25.2.2021

Rechtssatz

Die Begründung einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden erfüllt weder die Voraussetzungen einer Schenkung noch kommt sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden iSd § 781 Abs 2 Z 6 ABGB gleich, wenn Schenkungsabsicht nicht feststeht und ein krasses Missverhältnis der von beiden Ehegatten der Gütergemeinschaft gewidmeten Werte an Vermögen und künftigem Erwerb bei Vertragsabschluss nicht zu erwarten ist.

Normen

ABGB §1234

2 Ob 110/20wOGH25.02.2021

Veröff: SZ 2021/16

Dokumentnummer

JJR_20210225_OGH0002_0020OB00110_20W0000_002

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