OGH 1Ob82/98k (RS0109746)

OGH1Ob82/98k24.3.1998

Rechtssatz

Eine streitanhängige Leistungsklage über die Gegenforderung hindert nicht deren Geltendmachung mittels prozessualer Aufrechnungseinrede in einem anderen Verfahren.

Normen

ZPO §391 C
ZPO §392

1 Ob 82/98kOGH24.03.1998
3 Ob 6/11wOGH13.04.2011

Auch; Beisatz: Zwischen einer zur Aufrechnung eingewendeten Gegenforderung und einer selbständigen Klage zur Durchsetzung derselben Forderung besteht nämlich keine Streitanhängigkeit, sei es nun, dass die selbständige Klage zuerst eingebracht wurde oder zuerst die Kompensationseinrede und dann erst die Klage erhoben wurde. (T1)

1 Ob 226/15iOGH24.11.2015

Dokumentnummer

JJR_19980324_OGH0002_0010OB00082_98K0000_002

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