OGH 1Ob597/93 (RS0070775)

OGH1Ob597/9313.12.2022

Rechtssatz

Jene Verrichtungen, die zwar von ungewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit und Verantwortlichkeit oder mit besonderem Zeitaufwand verbunden sind, ihrer Art nach jedoch gewöhnlich mit der Verfassung einer rechtsgeschäftlichen Urkunde verbunden sind, durch die Erhöhung der Wertgebühr gemäß § 3 Abs 1 NTG abgegolten.

Normen

NTG §2
NTG §3

1 Ob 597/93OGH21.12.1993
23 Ds 5/19sOGH08.06.2020

Vgl

10 Ob 25/22gOGH13.12.2022

Vgl; Beisatz: Hier: das Doppelte der tarifmäßigen Gebühr rechtfertigende (und dadurch bereits abgegoltene) Vertretungshandlungen betreffend die Realteilung einer Liegenschaft mit unterschiedlichen Widmungen und sieben Miteigentümern mit teils divergierenden Interessen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0010OB00597_9300000_005

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