OGH 1Ob538/85 (RS0011109)

OGH1Ob538/8527.2.1985

Rechtssatz

Die Teilungsklage ist eine Rechtsgestaltungsklage; das auf Naturalteilung lautende stattgebende Urteil bildet aber iSd § 424 ABGB bloß einen Titel zur Erwerbung des Alleineingentums.

Normen

ABGB §424
ABGB §830 B5

1 Ob 538/85OGH27.02.1985

Veröff: JBl 1985,672

6 Ob 572/84OGH11.07.1985

nur: Die Teilungsklage ist eine Rechtsgestaltungsklage. (T1)

5 Ob 23/00vOGH13.07.2000

nur T1

5 Ob 151/08dOGH26.08.2008

Beisatz: Die Teilungsklage ist eine (unvollkommene) Rechtsgestaltungsklage. (T2); Beisatz: Für den Erwerb des Eigentums ist die grundbücherliche Durchführung im Rahmen des Vollzugs erforderlich. (T3); Beisatz: Eine Anordnung der grundbücherlichen Durchführung durch das Titelgericht ist nicht zulässig. Ein auf eine solche Anordnung gerichtetes Klagebegehren ist zurückzuweisen. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19850227_OGH0002_0010OB00538_8500000_001

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