OGH 1Ob524/85 (RS0018885)

OGH1Ob524/8517.4.1985

Rechtssatz

Keine Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund, wenn der die Auflösung anstrebende Vertragsteil die Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen selbst zu verantworten hat.

Normen

ABGB §936 IV

1 Ob 524/85OGH17.04.1985
5 Ob 650/88OGH10.01.1989
6 Ob 182/13bOGH28.11.2013

Vgl auch; Beisatz: Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, die zu einem wirtschaftlichen Misserfolg und zur Insolvenzgefahr beim Monopolisten führen, kommt es für die Frage, ob dies kostenmäßig auf die Kunden im Weg der Änderungskündigung überwälzt werden kann, darauf an, ob im Vorhinein, also im Zeitpunkt der Entscheidung, die Fehlerhaftigkeit der unternehmerischen Entscheidung erkennbar war. (T1)

1 Ob 60/15bOGH23.04.2015

Vgl auch; Beisatz: Selbst vorwerfbare, weil vorhersehbare Fehleinschätzungen (Kalkulationsfehler), die dazu führen, dass für einen kostendeckenden Betrieb zu geringe Entgelte angesetzt wurden, berechtigen zu einer Änderungskündigung durch den Monopolisten, wenn andernfalls die Insolvenz droht. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19850417_OGH0002_0010OB00524_8500000_003

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