OGH 1Ob513/82 (RS0010173)

OGH1Ob513/8231.3.1982

Rechtssatz

Beruft sich der Eigentümer einer Liegenschaft dem Rechtsbesitzer einer Dienstbarkeit gegenüber auf die Lastenfreiheit seines Grundstückes, kommt mit dieser Mitteilung die Redlichkeit des sich auf keinen Titel stützenden Ersitzungsbesitzer in Wegfall; ab diesem Zeitpunkt ist ihm der Mangel seines Rechtes bekannt.

Normen

ABGB §326 A
ABGB §328
ABGB §1460
ABGB §1463

1 Ob 513/82OGH31.03.1982

Veröff: SZ 55/46

6 Ob 155/00pOGH13.07.2000

Vgl auch; Beisatz: Hier Mitteilung des Eigentümers an Ersitzungsbesitzer, dass seiner Auffassung nach eine Dienstbarkeit nicht begründet sei, es müsse noch eine Vereinbarung getroffen werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19820331_OGH0002_0010OB00513_8200000_001

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