1 Ob 435/57 | OGH | 16.10.1957 |
9 ObA 47/23m | OGH | 27.09.2023 |
nur: Wenn ein gerichtlicher Vergleich wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 7 EO keinen Exekutionstitel bildet, so bleibt dennoch die ihm zugrundeliegende Willenseinigung der Parteien über die vereinbarte Leistung, also der in ihm enthaltene privatrechtliche Vertrag, bestehen. (T1)<br/>Beisatz: Und er ist als Prozessvergleich wirksam. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19571016_OGH0002_0010OB00435_5700000_001
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