Rechtssatz
Unter welchen Voraussetzungen von einer gröblichen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht im Sinne des § 143 Abs 1 ABGB auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Insbesondere sind die Dauer der Pflichtverletzung, das bisherige Verhalten des zum Unterhalt Verpflichteten und die Gründe für die Nichterbringung abzuwägen.
Normen
ABGB §143 Abs1
AußStrG 2005 §62 Abs1 B1b
AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d2
1 Ob 4/08g | OGH | 26.02.2008 |
Beisatz: Hier: Selbstmordversuch einer seither im Koma liegenden Mutter von damals 5 beziehungsweise 7 Jahre alten Kindern. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20080226_OGH0002_0010OB00004_08G0000_001