Rechtssatz
Mehrere "eingeantwortete" Erben als Beklagte, die aufgrund einer Erbschaftsklage in Anspruch genommen werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft, sofern - außer dem Berufungsgrund - gegen einen der Erben nicht noch weitere Tatsachen geltend gemacht wurden, die sich (nur) auf den Bestand der gegen ihn erhobenen Quotenforderung beziehen.
2 Ob 214/18m | OGH | 28.03.2019 |
nur: Mehrere eingeantwortete Erben als Beklagte, die aufgrund einer Erbschaftsklage in Anspruch genommen werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20030128_OGH0002_0010OB00309_02A0000_001