OGH 1Ob190/69 (RS0060834)

OGH1Ob190/6916.10.1969

Rechtssatz

Nach der Praxis ist die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einzelner Grundstücke aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft zulässig.

Normen

GBG §53

1 Ob 190/69OGH16.10.1969
5 Ob 197/08vOGH21.10.2008

Auch; Beisatz: Für die Abschreibung eines Grundstücks unter Mitübertragung des bestehenden Eigentumsrechts ist mangels Veräußerung - die Ausnutzung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung nicht zulässig. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19691016_OGH0002_0010OB00190_6900000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)