OGH 1Ob125/61 (RS0018313)

OGH1Ob125/615.4.1961

Rechtssatz

Der Rücktritt vom Vertrag ist auch dann berechtigt, wenn zwar nicht der geltend gemachte Rücktrittsgrund, wohl aber ein anderer Rücktrittsgrund gegeben ist.

Normen

ABGB §918 IVa

1 Ob 125/61OGH05.04.1961
6 Ob 786/83OGH27.09.1984

Vgl auch; Beisatz: Hier: Eine mit "Sachmängeln" begründete Erklärung des Vertragsrücktrittes bringt wegen nicht in angemessener Frist behobener "Rechtsmängel" das Vertragsverhältnis zur Auflösung. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19610405_OGH0002_0010OB00125_6100000_001

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