OGH 1Ob1/05m (RS0119820)

OGH1Ob1/05m15.3.2005

Rechtssatz

Ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel nach § 3 Z 1 UVG besteht auch dann, wenn die zur Lösung einer Vorfrage erforderliche Prüfung des einem Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liegenden ausländischen Exekutionstitels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre.

Normen

UVG §3 Z1
EuGVÜ Art50 Abs1

1 Ob 1/05mOGH15.03.2005

Veröff: SZ 2005/36

1 Ob 4/05bOGH15.03.2005

Dokumentnummer

JJR_20050315_OGH0002_0010OB00001_05M0000_001

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