European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:2017:0170OS00014.17P.0925.000
Spruch:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Am 28. Jänner 2016 sah die Staatsanwaltschaft zum AZ 55 St 28/16m gemäß § 35c StAG von einem Ermittlungsverfahren gegen Dr. Dieter B***** und andere Angezeigte wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB ab.
Den auf § 195 StPO gestützten Antrag des Anzeigers Wolfgang S***** auf Fortführung des Verfahrens wies das Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluss vom 22. März 2017, AZ 131 Bl 15/17b, als unzulässig zurück.
Rechtliche Beurteilung
Der dagegen gerichtete, von Wolfgang S***** selbst verfasste Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens (§ 363a StPO) war schon deshalb zurückzuweisen, weil der Anzeiger zu diesem Rechtsbehelf nicht legitimiert ist (RIS-Justiz RS0126446, RS0126176).
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