OGH 15Os63/23p (RS0134415)

OGH15Os63/23p21.6.2023

Rechtssatz

Bleibt die Tatausführung des unmittelbaren Täters hinter der Erwartung des nach § 12 dritter Fall StGB Beteiligten zurück, so scheidet eine Strafbarkeit des Beteiligten wegen der Deliktsqualifikation solange aus, als der unmittelbare Täter nicht wenigstens das Versuchsstadium hinsichtlich der Qualifikation erreicht.

Normen

StGB §12

15 Os 63/23pOGH21.06.2023

hier: Versuchter sonstiger Beitrag iSd § 12 dritter Fall StGB zu einem Diebstahl durch Einbruch, wobei Feststellungen in der Entscheidung nur zur Sachwegnahme getroffen wurden, aber solche zu einem Einbruch fehlen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20230621_OGH0002_0150OS00063_23P0000_001

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