OGH 15Os113/18h (RS0132414)

OGH15Os113/18h12.12.2018

Rechtssatz

Auch gegen eine erst nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens getroffene Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann in Fällen behaupteter Verletzung in einem von der Strafprozessordnung eingeräumten subjektiven Recht Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Normen

StPO §106
StPO §107

15 Os 113/18hOGH12.12.2018

Beisatz: Hier: Begehren auf Akteneinsicht. (T1)

11 Os 69/18hOGH02.04.2019
14 Os 29/20aOGH21.07.2020

Vgl; Beisatz: Die Einhaltung der durch § 193 Abs 1 zweiter Satz StPO gezogenen Grenzen ist nicht Gegenstand des Rechtsschutzes im Verfahren über einen Antrag auf Fortführung, sondern eines gegen solcherart von der Staatsanwaltschaft angeordnete oder durchgeführte „Ermittlungen oder Beweisaufnahmen“ gerichteten Einspruchs wegen Rechtsverletzung. (T2)

14 Os 54/20bOGH21.07.2020

Vgl; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_20181212_OGH0002_0150OS00113_18H0000_001

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