OGH 14Os61/93 (RS0094968)

OGH14Os61/9329.6.1993

Rechtssatz

Zahlungsunfähigkeit im Sinn des § 159 StGB ist ein normativer Begriff, der allerdings untrennbar mit einer vorgelagerten Tatfrage verbunden ist, aber in seiner rechtlichen Bedeutung vom Strafgericht und nicht vom Sachverständigen zu beurteilen ist. Auf der Tatsachenebene ist ein wesentliches Indiz für die Zahlungsunfähigkeit die Zahlungseinstellung, wogegen eine bloße Zahlungsstockung nicht genügt; ebensowenig ist Überschuldung erforderlich oder ausreichend.

Normen

StGB §159

14 Os 61/93OGH29.06.1993

Dokumentnummer

JJR_19930629_OGH0002_0140OS00061_9300000_002

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