Spruch:
Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Text
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Mit seiner auf § 281 Abs. 1 Z 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde wendet sich der Betroffene Franz P*** ausschließlich gegen die im angefochtenen Urteil getroffene Entscheidung über die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 21 Abs. 1 StGB. Deren Bekämpfung ist aber als Ermessensentscheidung nur mit Berufung möglich (Foregger-Serini4 Anm. I zu § 433 StPO und die dort zit. Judikatur). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher mangels gesetzmäßiger Ausführung schon bei einer nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285 d StPO).
Eine Behandlung des Rechtsmittels als Berufung war dem Obersten Gerichtshof indes verwehrt, weil eine solche nicht angemeldet worden ist (SSt. 54/45).
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