OGH 13Os67/20g; 14Os61/23m (RS0133495)

OGH13Os67/20g; 14Os61/23m25.3.2025

Rechtssatz

Ist ein unter Verwendung von Scheinrechnungen begangener Abgabenbetrug vollendet und legt der Täter im danach durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfungsverfahren Beweismittel vor, die einen anderen als den anlässlich des Abgabenbetrugs vorgetäuschten abgabenrechtlichen Sachverhalt vorspiegeln sollen, ist diese Beweismittelfälschung nicht von der Subsidiaritätsklausel des § 22 Abs 3 FinStrG erfasst.

Normen

FinStrG §22 Abs3
FinStrG §33 Abs2 lita
FinStrG §39 Abs1
StGB §293 Abs2

13 Os 67/20gOGH17.02.2021
14 Os 61/23mOGH25.03.2025

vgl

Dokumentnummer

JJR_20210217_OGH0002_0130OS00067_20G0000_001

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