OGH 13Os211/96 (RS0108565)

OGH13Os211/967.5.1997

Rechtssatz

Wäre § 302 StGB in der Zeit zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung geändert worden, so hätte nach §§ 1, 61 StGB ein Günstigkeitsvergleich stattfinden müssen (vgl Friedrich, Zum Legalitätsprinzip im StGB und seinem Niederschlag in der Rechtsprechung; ÖJZ 1980, 57 ff). Die mit dem (am 1.Mai 1996 in Kraft getretenen) Poststrukturgesetz erfolgte Übertragung der früher von der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben auf die Post und Telekom Austria AG ließ den Tatbestand des § 302 StGB jedoch völlig unberührt. Das Zerreißen und Wegwerfen von Briefen durch einen Postzusteller (Tatzeit vor dem 1.Mai 1996) stellt daher das Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB dar.

Normen

StGB §1
StGB §61
StGB §302

13 Os 211/96OGH07.05.1997
11 Os 6/98OGH21.04.1998

nur: Wäre § 302 StGB in der Zeit zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung geändert worden, so hätte nach §§ 1, 61 StGB ein Günstigkeitsvergleich stattfinden müssen (vgl Friedrich, Zum Legalitätsprinzip im StGB und seinem Niederschlag in der Rechtsprechung; ÖJZ 1980, 57 ff). Die mit dem (am 1.Mai 1996 in Kraft getretenen) Poststrukturgesetz erfolgte Übertragung der früher von der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben auf die Post und Telekom Austria AG ließ den Tatbestand des § 302 StGB jedoch völlig unberührt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19970507_OGH0002_0130OS00211_9600000_001

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