12 Os 36/07x | OGH | 23.08.2007 |
15 Os 132/11t | OGH | 16.11.2011 |
Vgl auch; Beisatz: Es besteht kein generelles Recht eines Medieninhabers auf für den Verfahrensgegner kostenpflichtige Veröffentlichung einer Mitteilung über einen gegenüber einem ursprünglichen gerichtlichen Veröffentlichungsauftrag für diesen günstigen endgültigen Verfahrensausgang. (T1); Beisatz: Hier: „Gegenmitteilung“ aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes oder einer Verfahrenserneuerung nach § 363a StPO zu einer dem Medieninhaber nach § 8a Abs 6 MedienG aufgetragenen Urteilsveröffentlichung. (T2) |
15 Os 133/11i | OGH | 16.11.2011 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20070823_OGH0002_0120OS00036_07X0000_008
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