Normen
StGB §2 A
11 Os 23/83 | OGH | 14.03.1983 |
Veröff: JBl 1983,494 = SSt 54/21 |
15 Os 69/06w | OGH | 12.12.2006 |
Auch; Beisatz: Die Bewirkung einer Garantenstellung aus gefahrbegründendem Vorverhalten (Ingerenzprinzip) setzt voraus, dass dieses Verhalten eine nahe und adäquate Gefahr eines speziellen Erfolgseintritts geschaffen hat, das heißt das Vorverhalten muss die Realisierung einer typischerweise damit verbundenen Gefahr wahrscheinlich gemacht haben. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19830314_OGH0002_0110OS00023_8300000_001
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