OGH 10Os7/85 (RS0094897)

OGH10Os7/8530.7.1985

Rechtssatz

Untreue durch Darlehensgewährung in Kenntnis der Rückzahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, unabhängig davon ob die Kreditgewährung in dieser Höhe noch im Rahmen des dem Täter (Filialleiter einer Bank) eingeräumten Pouvoirs gelegen war (so schon EvBl 1957/118 ua zu § 205 c StG).

Normen

StGB §153

10 Os 7/85OGH30.07.1985
11 Os 7/17iOGH30.05.2017

Vgl; Beisatz: Der Abschluss von Investment- und Risikogeschäften ist jedenfalls unvertretbar, wenn auf das Vorhandensein eines angemessenen Risikoausgleichs und ausreichender Sicherheiten vollends verzichtet wird. (T1)<br/>Beisatz: Wirtschaftlich nicht vertretbare Einräumung einer Bankgarantie. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19850730_OGH0002_0100OS00007_8500000_001

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