10 Os 189/83 | OGH | 10.01.1984 |
14 Os 144/10y | OGH | 28.12.2010 |
Vgl |
14 Os 104/12v | OGH | 09.07.2013 |
Vgl; Beisatz: Mit den Feststellungen, dass der Angeklagte die Geschädigten durch Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit der von ihm vertretenen Unternehmen zur Lieferung der verfahrensgegenständlichen Fahrzeuge veranlasst und dabei von Anfang an mit Täuschungs-, Schädigungs- und auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz gehandelt hat, bringen die Tatrichter trotz der scheinbar dagegen sprechenden Formulierung „anvertrautes Fahrzeug“ deutlich genug zum Ausdruck, dass sie gerade nicht von einem „Anvertrauen“ im Sinn des § 133 StGB ausgehen. (T1) |
13 Os 110/18b | OGH | 13.02.2019 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19840110_OGH0002_0100OS00189_8300000_003
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