Normen
ASVG §133 Abs2
ASVG §148
BSVG §93
KAG §27 Abs2
10 ObS 85/91 | OGH | 26.11.1991 |
Veröff: SZ 64/164 = SSV-NF 5/130 |
10 ObS 29/00p | OGH | 11.07.2000 |
nur: Als Anstaltspflege ist ausschließlich die stationäre Pflege (nicht dagegen die ärztliche Hilfeleistung in der Anstaltsambulanz) anzusehen. (T1); Beisatz: Keine Anstaltspflege in Tagesklinik, wo der Patient nach dem operativen Eingriff kurz nach dem Aufwachen aus der Narkose die Tagesklinik wieder verlassen kann. Der Begriff "Tagesklinik" wird häufig für chirurgische Ambulanztätigkeit verwendet, bei der sich der Patient chirurgischen Eingriffen unterzieht, die üblicherweise einen mehrtägigen stationären Krankenhausaufenthalt bedingen, und danach wieder in den häuslichen Bereich entlassen wird ("Tageschirurgie"). Diese Form der Tagesklinik fällt in den Bereich der ambulanten Behandlung Krankenanstalten und Ambulatorien. (T2) |
10 ObS 28/01t | OGH | 06.03.2001 |
Auch; nur: Der Begriff der Anstaltspflege stellt eine einheitliche und unteilbare Gesamtleistung dar. Es werden mit den vom Versicherungsträger gezahlten Pflegegebühren grundsätzlich alle Leistungen der Krankenanstalt abgegolten. Die Teilleistungen, die von dieser Abgeltung umfaßt sind, sind die Kosten der Unterkunft, der ärztlichen Untersuchung und Behandlung, Beistellung von allen erforderlichen Heilmitteln, Arzneien usw, Pflege und Verköstigung. (T3); Beisatz: Mit den vom Landesfonds gezahlten Pflegegebühren in der allgemeinen Gebührenklasse werden alle Leistungen der Krankenanstalt für die medizinisch notwendige Krankenbehandlung als Kernpunkt der Anstaltspflege zur Gänze abgegolten. Darunter fällt auch eine Eigenblutvorsorge für eine Operation. (T4) |
10 ObS 235/03m | OGH | 18.10.2005 |
Vgl auch; Beis wie T2 nur: Keine Anstaltspflege in Tagesklinik, wo der Patient nach dem operativen Eingriff kurz nach dem Aufwachen aus der Narkose die Tagesklinik wieder verlassen kann. (T5); Beisatz: Hier: Ausführliche Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen „ärztlicher Hilfe" und „Anstaltspflege" unter Einbeziehung der Literatur zu diesem Thema. (T6) |
8 Ob 115/09h | OGH | 23.03.2010 |
Vgl; nur: Der Begriff der Anstaltspflege stellt eine einheitliche und unteilbare Gesamtleistung dar. (T7) |
10 Ob 34/10p | OGH | 22.06.2010 |
Auch |
10 ObS 27/12m | OGH | 13.03.2012 |
Vgl auch |
10 ObS 25/14w | OGH | 23.04.2014 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T5; Veröff: SZ 2014/43 |
10 ObS 125/21m | OGH | 16.11.2021 |
Dokumentnummer
JJR_19911126_OGH0002_010OBS00085_9100000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)