OGH 10ObS72/21t (RS0133757)

OGH10ObS72/21t22.6.2021

Rechtssatz

Bezieht ein Pflegeelternteil in einem Kalenderjahr für mehr als ein Kind pauschales Kinderbetreuungsgeld, kann bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Überschreitungsbetrag nur einmal für das Kalenderjahr zurückgefordert werden. Die Zuverdienstgrenze ist nicht für jedes Kind gesondert zu ermitteln.

Normen

KBGG §2 Abs1 Z3
KBGG §8a

10 ObS 72/21tOGH22.06.2021
10 ObS 73/21iOGH22.06.2021
10 ObS 74/21mOGH29.07.2021

Dokumentnummer

JJR_20210622_OGH0002_010OBS00072_21T0000_001

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