OGH 10ObS10/19x (RS0132552)

OGH10ObS10/19x19.2.2019

Rechtssatz

Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht.

Normen

FamZeitbG §2 Abs4

10 ObS 10/19xOGH19.02.2019
10 ObS 157/21tOGH22.02.2022

Vgl; Beisatz: Hier: Auch nicht dadurch, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, mit dem Dienstgeber vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine Karenz nach dem VKG in Anspruch nimmt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20190219_OGH0002_010OBS00010_19X0000_001

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