Normen
10 ObS 10/19x | OGH | 19.02.2019 |
10 ObS 157/21t | OGH | 22.02.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Auch nicht dadurch, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, mit dem Dienstgeber vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine Karenz nach dem VKG in Anspruch nimmt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20190219_OGH0002_010OBS00010_19X0000_001
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