LVwG Steiermark LVwG 50.4-825/2018 (2)

LVwG SteiermarkLVwG 50.4-825/201827.3.2019

Rechtssatz

Aus § 22 Abs 2 Z 3 iVm § 22 Abs 5 BauG Stmk 1995 (Stmk. BauG), wonach der Nachweis, dass der Bauplatz aus einem Grundstück besteht, spätestens vor Erteilung der Baubewilligung erbracht werden muss, sowie aus den Abstandsbestimmungen des § 13 Stmk. BauG, wonach Gebäude entweder an der Grundgrenze errichtet werden müssen oder ein entsprechender Abstand zu dieser Grundgrenze eingehalten werden muss, ergibt sich, dass eine Bauführung über die Grenze eines Grundstücks iSd Vermessungsgesetzes hinaus nach dem Stmk. BauG unzulässig ist.

L82006 Bauordnung Steiermark — Abstand — Grenzüberbau — Grundgrenze — Vermessungsgesetz — Bauplatz — Nachweis — Grundstücksgrenze — Grenzabstand

 

Normen

BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z3
BauG Stmk 1995 §22 Abs5
BauG Stmk 1995 §13

Dokumentnummer

LVWGR_ST_20190327_LVwG_50_4_825_2018_02

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