AsylG 2005 §3 Abs5
B-VG Art133 Abs4
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5
European Case Law Identifier: ECLI:AT:BVWG:2025:W127.2207420.2.00
Spruch:
W127 2207418-2/13EW127 2207420-2/13EW127 2207422-2/12E W127 2207415-2/6E
W127 2207417-2/6EW127 2207423-2/6E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 09.01.2025 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin MMag. Dr. FISCHER SZILAGYI über die Beschwerden von 1). XXXX , 2). XXXX , 3). XXXX , 4). XXXX , 5). XXXX , 6). XXXX , alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch die BBU Bundesagentur für Betreuungs und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.05.2022, Zln: 1). 1095423108-211249082, 2). 1095432009-211249104, 3). 1095425603-211249147, 4). 1095425309-211249125, 5). 1095433104-211249139, 6). 1178876903-211249155, zu Recht erkannt:
A)
1. Den Beschwerden von XXXX (2.), XXXX (3) und XXXX (5) wird stattgegeben und gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX (2.), XXXX (3) und XXXX (5) kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
2. Den Beschwerden von XXXX (1), XXXX (4) und XXXX (6) wird stattgegeben und gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 AsylG 2005 idgF der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX (1), XXXX (4) und XXXX (6) kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist nicht zulässig.
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.01.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil die Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung vom 09.01.2025 ausdrücklich auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet haben und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
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