AUSL B2U14/99R (RS0115252)

AUSLB2U14/99R27.6.2000

Rechtssatz

Bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, kommt eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 581 II RVO in der Regel nicht in Betracht.

*D*; Härtefall

 

Normen

ASVG §203 Abs1

B 2 U 14/99RAUSL27.06.2000

Veröff: NZS 2001,325

Dokumentnummer

JJR_20000627_AUSL000_00200U00014_99R0000_001

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