Beförderung von Mineralöl unter Steueraussetzung
Rechtssatz
Bei Beförderungen von Mineralöl unter Steueraussetzung an registrierte Empfänger stellen die einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften für die Beendigung des Verfahrens ausschließlich darauf ab, ob das Mineralöl vom berechtigten Empfänger übernommen wird, und nicht, an welchem Ort das Mineralöl übernommen wird.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a RL 2008/118/EG , ABl. Nr. L 9 vom 14.01.2009 S. 12 |
Verweise: | VwGH 29.03.2017, Ro 2015/15/0030 |
Dokumentnummer
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